EAK Charlottenburg-Wilmersdorf

Persönliche Erklärung des EAK-Bundesvorsitzenden  zu seiner heutigen Ablehnung des Gesetzesentwurfs  zur Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften mit der Ehe

Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur “Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (Drucksache 18/6665) erklärt der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB:
 
Der Deutsche Bundestag hat heute mehrheitlich beschlossen, das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts einzuführen. Ich vertrete bei diesem Thema eine andere Auffassung und habe deshalb diesen Gesetzesentwurf des Bundesrates abgelehnt. 
 
In Deutschland kann... 
 
  jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Das ist gut so. Würde und Wertschätzung einer Person sind unabhängig von sexueller Orientierung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen. In einer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft gibt es vielfältige Formen von Familien und Partnerschaftsmodellen. Grundlegende Werte wie Liebe, Treue, Geborgenheit und Verlässlichkeit in einer auf lebenslanger Dauer angelegten Beziehung werden auch von gleichgeschlechtlichen Paaren gelebt. Dort, wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten beidseitig ausgeübt werden und Menschen für einander einstehen, sollten auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe ermöglicht werden.
 
Der Begriff der ‚Ehe‘ hat eine lange kulturelle und religiöse, christliche Tradition als eine auf Lebenszeit angelegte verbindliche Verbindung von Mann und Frau. Ausschließlich Paare von Frau und Mann können Kinder zeugen und Leben schenken. Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter. Dies zeigt, dass die ‚Eingetragene Lebenspartnerschaft‘ und die ‚Ehe‘ trotz ihrer rechtlichen Gleichstellung, dennoch in einem zentralen Wesensmerkmal unterschiedlich sind. Der Begriff der ‚Ehe‘ sollte deshalb aus meiner Sicht nicht umdefiniert werden. 
 
                              Pressemitteilung vom 30.06.2017
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut definiert und gesteht ihr einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz zu. 
 
Eine Umdefinition des verfassungsrechtlich geschützten und vom Bundesverfassungsgericht klar bestimmten Ehebegriffs kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfach-gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung geändert und neu definiert werden. Auf Basis dieser Überlegungen befürworte ich eine rechtliche Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Den Gesetzesentwurf ‚Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts’ habe ich aber abgelehnt, da er den Begriff der Ehe umdefiniert.“