EAK Charlottenburg-Wilmersdorf

Geburtstag im EAK!

Ein Mitglied des EAK Charlottenburg-Wilmersdorf feierte am Freitag, den 22. April 2016, seinen Geburtstag in unserer Runde! Mit zwei leckeren Torten, Kaffee und Säften gestärkt, hörten wir gespannt den Vortrag von Dr. Andreas Goetze, Landespfarrer der EKBO für interreligiösen Dialog. Er zeichnete die Entstehungsgeschichte des Begriffes Nation nach: Geht man bis zu den Wurzeln zurück, stellt man fest, dass Deutschland keine einheitliche Nation ist. In der Spätantike besiedelten viele Völker das Gebiet der heutigen Bundesrepublik. Erst mit dem 19. Jahrhundert entwickelte sich...

...die Idee eines einheitlichen Volkes.

 

Dabei herrscht in Deutschland bis heute das ius sanguines, also das Abstammungsprinzip: Die deutsche Staatsbürgerschaft wird von den Eltern an die Kinder weitergegeben. Gleiches gilt in der Schweiz und in einer Variante in Israel. Auch in den Vereinigten Staaten gibt es in Ausnahmefällen die Anwendung des ius sanguines.

 

Das Gegenteil zum ius sanguines ist das ius soli, also das Geburtsort-Prinzip. Hiernach erhält jeder, der auf dem Staatsgebiet geboren wird, die entsprechende Staatsbürgerschaft.

 

Dr. Goetze regte an, dass das ius sanguines zumindest gelockert wird.  Es sei für viele Menschen unzumutbar, wenn sie seit Jahren/Jahrzehnten auf dem Gebiet der Bundesrepublik leben, ihre Kinder trotzdem nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Damit geben wir ihnen das Gefühl, dass sie nicht dazugehören. Auch verwies er darauf, dass noch heute viele Kinder mit anderer Staatsbürgerschaft benachteiligt wären, zum Beispiel im Bildungssystem. Zu diesem Punkt gab es lebhafte Kritik aus dem Publikum: Das Bildungssystem sei offen für alle jungen Menschen, die etwas aus sich machen wollen. Es ist unbestritten, dass man hier und dort Durchsetzungsfähigkeit benötigt, um seine Ziele zu verwirklichen. Zum Beispiel muss man manches Mal kämpfen, wenn man eine besondere Schullaufbahn anstrebt. Das hat aber nichts mit der Benachteiligung von bestimmten Menschen zu tun sondern trifft auf alle Schüler zu.

 

Laut Dr. Goetze müssen wir das „Wir“ grundsätzlich neu definieren. Dabei sollten wir weder auf das ius sanguines noch auf die Religionszugehörigkeit abstellen. Auch sollten wir das „Wir“ nicht mit nationalstaatlichen Grenzen bemessen. Allerdings ließ Dr. Goetze offen, wie das „Wir“ dann definiert werden könnte. Der aus dem Publikum stammende Verweis auf „Werte“ im Sinne einer Wertegemeinschaft überzeugte Dr. Goetze nicht. Er erklärte, dass auch Werte stets dazu neigen, bestimmte Menschen, die diese Werte nicht verinnerlicht haben, auszuschließen. Stattdessen sei ihm der Begriff Ideal lieber, denn Ideale könne jeder haben.

 

Eines steht für mich fest: Um eine Identität zu haben, ist eine Abgrenzung erforderlich. Eine Abgrenzung hat aber stets zwingend zur Folge, dass andere Menschen ausgeschlossen werden. Nun kann man zweifellos diskutieren, welches die Punkte sind, aufgrund derer andere Menschen ausgeschlossen werden bzw. (positiv formuliert) was Menschen vereint: Ist es das Abstammungsprinzip, ist es die gemeinsame Religion oder sind es Werte, die man einvernehmlich als verbindlich ansieht. Wenn wir uns als Wertegemeinschaft verstehen, drängt sich zwingend die Frage auf, welches die fraglichen Werte sind. Auch muss man hinterfragen, wie wir sicherstellen können, dass die Menschen einer Wertegemeinschaft tatsächlich alle diese Werte als verbindlich ansehen. Es liegt also noch ein großes Stück Arbeit vor uns!